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Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eigentlich Wein?

  2. Was ist ein Hefeansatz?

  3. Was ist Hefenährsalz?

  4. Was ist Fruchtsäure?

  5. Wie kann ich den Säuregehalt mit der Blaulauge messen?

  6. Wie errechnet man die Wasserzugabe bei zuviel Fruchtsäure ?

  7. Warum Schwefeln?


 Literaturempfehlungen

Wein aus eigenem Keller. Trauben-,...

 

 

Wein im Garten

 

 

Beeren-, Frucht- und Kräuterweine.

 

Was ist eigentlich Wein?

Wein ist vergorener Saft aus Trauben oder Früchten. Der Saft wird durch eine Reinzuchthefe vergoren.
Diese bekommen Sie in fast jeder Drogerie oder im Kellereibedarf.
Ist der Saft vergoren, erhalten Sie ein Getränk von 5 bis 18% Vol. Zur Saftgewinnung bieten sich zwei Möglichkeiten an.

1.) Direktentsaften mit einer Saftzentrifuge oder Dampfentsafter (nicht bei Trauben). 
Tipp:
Am professionellsten ist es, das zu verarbeitende Gut mit einer Obst-, Traubenmühle zumahlen und anschließend mit einer Hydropresse auszupressen.

2.) Die Maischegärung. Hierbei wird die Frucht von Hand oder mit einer Beeren / Obstmühle zu Brei verarbeitet und mit einem Hefeansatz verrührt. Diese Methode führt zu einem besseren Aroma. 

Nach einer zweiwöchigen Maischegärung, wird die Maische mit einer Wein / Saftpresse  
(Spindelpressen sind nicht zu empfehlen!) abgepresst und der noch gärende Saft wird weiter  in einem Glasballon oder auch Weinballon genannt, vergoren.

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Was ist ein Hefeansatz?  

Bevor Sie die Hefe der Maische oder dm Saft zugeben, sollten Sie die Hefe in 1 – 2 Liter lauwarmen Saft oder Zuckerwasser einrühren und 1 Stunde warten. In dieser Zeit vermehren sich die Hefen sprungartig, sodass diese andere wilde Hefen (Gärungsschädlinge) unterdrücken.

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Was ist Hefenährsalz?

Die Hefe wandelt den Zucker in Alkohol und Kohlendioxid um. Damit die Hefe kontinuierlich den Zucker umwandeln kann, benötigt sie einen effizienten Nährstoff, die sogenannte Stickstoffverbindung. Diamonphosphat) Hefenährsalz verhilft zu schnellen Wachstum der Hefen so ist eine zügige Vergärung der Hefen gegeben.

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Was ist Fruchtsäure?   

   

Jeder Saft enthält einige Gramm Fruchtsäure pro Liter. Diese dient der Frischhaltung und bekanntlich dem Geschmacksinn. Bei zuwenig an Säure wird der Saft oder Wein mit 
Zitronensäure oder Milchsäure aufgesäuert. Denn zuwenig Säure lässt das Getränk fade
schmecken und ermöglicht Bakterien einzudringen, was zur Ungenießbarkeit führt.
Bei zuviel an Fruchtsäure können Sie die Fruchtsäure mit Wasser herab setzen (nicht bei Trauben). 
Dies errechnet man im Dreisatz. Wie dies funktioniert zeige ich Ihnen im nächsten Abschnitt.

Die Säure ermittelt man zuvor mit dem Säuremesszylinder, Blaulauge und Lackmuspapier.  

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Wie kann ich den Säuregehalt mit der Blaulauge messen ?

Sicherlich kennen Sie Blaulauge noch aus dem Chemieuntericht in der Schule. Blaulauge ist ungefährlich. Zum Verzehr nicht geeignet. 

z.B.: Sie geben 5 ml Blaulauge hinzu und schütteln das Reagenzglas. Der Inhalt  verfärbt sich grün.  So haben Sie einen Säuregehalt von 5 g pro Liter gemessen. 

Werden zum Beispiel dunkle Weine oder Säfte gemessen. Bedient man sich dem  Lackmuspapier. Dazu entnimmt man einen Tropfen, nach Zugabe von Blaulauge und schütteln, aus dem Reagenzglas und gibt ihn auf das Lackmuspapier. Ist der farbliche Neutralpunkt des Papiers ereicht ist schon der Säuregehalt bestimmt. 

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Wie errechnet man die Wasserzugabe 
bei zuviel Fruchtsäure?

 

Die Menge des Saftes multipliziert mit der Gesamtsäure

    dividiert durch den gewünschten Säurewert

     Subtrahiert mit der Saftmenge ergibt die nötige Wassermenge

Zum Beispiel: 5 l Saft mal 16 g Säure = 80 durch 8 = 10 minus 5 l Saft = 5 l Wasser

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Warum Schwefeln?

Der Wein /  Maische wird meistens mit 1 g Kaliumdisulfit auf 10 l vor dem Hefeansatz geschwefelt. 
Dies dient dem Frischeeffekt (Oxidationsschutz), Schwefel hemmt das Wachstum schädlicher
Mikroorganismen. Nach der Gärung und vor der Flaschenabfüllung wird ebenfalls mit 1 g Kaliumdisulfit auf 10 l leicht geschwefelt. Während des Weinausbau sollte der Schwefelgehalt nicht unter 15 mg sinken

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Wolfgang Pfau
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Stand: 27. Januar 2013   


 

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